Das Vereinsabzeichen vom SFD99

Sportschützen Freunde Düsseldorf 99

Flinte Stanless Marin Kaliber 12.76

Winchester: Model 1300 Stainless Marine 12-76


BDS-Landesverband 4 in NRW

Wir sind Mitglied im Bund Deutscher   Sportschützen 1975 e.V. Landesverband 4

Der Bundesverband BDS

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. ist seit dem 01.10.2004 anerkannter Sportschützen Verband.

Das neue Waffengesetz vom 26. März 2008!

S&W Target 6" Lauf

Die Mitgliedschaft bei “Sportschützen Freunde Düsseldorf 99”

setzt auch die Meldung und Mitgliedschaft im Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. voraus.
Jedes gemeldete Mitglied ist durch den BDS-LV4 versichert, deshalb sollte die jeweilige Jahresbeitragsmarke im BDS-Pass eingeklebt werden.
Nach 12 Monaten Mitgliedschaft im Verband, besteht die Möglichkeit den Antrag zum Erwerb für 2 Kurzwaffen zu stellen. Für den Erwerb von Kurz/Langwaffen muss eine Waffen-Sachkunde abgelegt werden, die durch die jeweilige P-Behörde überprüft wird. Antragsteller deren Unzuverlässigkeit durch die Behörde festgestellt wird, haben kaum Aussicht auf Erfolg, eine WBK zu erhalten!
 
 
 Passantrag: Antrag für die Mitgliedschaft “SFD99” hier.
 

§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind. (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die 1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat, b) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, 2. Mitglied a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat, waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, 3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, 4. innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren, Zitat Ende.
 Liest sich echt gut, oder? Die Zuverlässigkeit kann man nicht feststellen! Vor dem Gesetz sind alle zuverlässig.
Nur die Unzuverlässigkeit, die kann festgestellt werden, deshalb ist es die Grundvoraussetzung, dass man ein zuverlässiger mündiger Bürger ist und bleibt.
 
Ausbildung im Verein
Am Anfang des Schützendaseins sollte eine umfassende praxisgerechte Ausbildung durch den Verein erfolgen. In dieser Ausbildung sollten dem Schütze die sichere und richtige Handhabung der Schusswaffen, deren Arten, die gesetzlichen Grundlagen sowie das sonstige notwendige Grundwissen vermittelt werden. Am besten geschieht das unter fachkundiger Anleitung eines Schießleiters. Notfalls ersetzen erfahrene Mitglieder diesen Schießleiter (Ausbilder). In der Zeit der Ausbildung finden in unserem Verein auch diverse theoretische Grundkurse statt, in denen der jeweilige Schütze auch bereits auf die Sachkundeprüfung vorbereitet wird. Keinesfalls jedoch wird der angehende Schütze im Rahmen des Vereinsgeschehens ohne Aufsicht mit Schusswaffen umgehen. Hier zählt die Sicherheit jedes Einzelnen höher als das Vergnügen.

Erst nachdem alle ausbildungsmäßigen Hürden genommen sind, wird der Schießleiter in Verbindung mit weiteren Vorstandsmitgliedern seine Unterschrift unter die begehrte Bewilligung zum Erwerb der ersten eigenen Schusswaffe setzen.

Mit Genehmigung vom Präsidenten des BDSLV4 Herrn Sebode.
 
 
Der BDS LV4 Informiert.

Teilnahmebedingungen für Meisterschaften des LV 4 NRW
Aus aktuellem Anlass wird für alle folgenden Meisterschaften auf die Bestimmung A.3.11 des aktuellem BDS Sporthandbuches hingewiesen, wonach die Teilnahme an Meisterschaften des BDS nur Mitgliedern erlaubt ist, die oder deren Verein die Jahres- und Versicherungsbeiträge in voller Höhe an den Landesverband bezahlt haben. Diese Bestimmung wird ab sofort konsequent umgesetzt.Das neue BDS-Sporthandbuch.

Auf der Seite Sp.Handbuch steht das neue Sporthandbuch vom BDS bereit. Die Handhabung ist recht einfach, durch einen Klick auf das jeweilige Thema wird die Seite als PDF Datei geöffnet und kann im Bedarfsfall ausgedruckt werden. Das Öffnen der Seiten kann je nach Größe der Datei etwas Zeit in Anspruch nehmen, also bitte Geduld mitbringen.
 
Zum Thema Sachkunde.

Der Fragenkatalog wurde neu erstellt und steht zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung auf der Seite Prüfungsbogen.

Wichtiges Info!Sportschützen-WBK Auslegung des § 14 WaffG
Was sind "Verbotene Gegenstände?"

Auf dieser Internet Seite kann man sich sachkundig machen über Gegenstände, die im Waffengesetz als verboten angesehen werden.
Was muss der 1.Vorsitzende veranlassen, wenn ein Mitglied aus dem Verein ausscheidet?

Siehe Waffengesetz

Das Gesetz ist seit dem 1.1.04 in Kraft. Jedes ausgetretene Mitglied muss der zuständigen
Behörde gemeldet werden (Stadt bzw. Landkreis). Die überprüfen dann sofort, ob die Person eine
WBK besitzt. Ist das positiv, wird unverzüglich über den Verbleib der Waffe(n) beraten,
das Bedürfnis fällt dann flach. Und das abgemeldete Mitglied muss den Nachweis führen, ob es noch in weiteren Vereinen ist. Ist dies nicht der Fall, kann ich nur sagen "Ade liebe Waffen."

Wissenswertes zur Sportschützen-WBK

Zitat: "Gut ein halbes Jahr ist die neue Sportschützen-WBK erst alt, die meisten Sportschützen in unserem Land müssen bislang noch auf die begehrte Erlaubnis verzichten, nur wenige Glückliche halten sie in Händen." Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
 

Achtung wichtiger Hinweis:Sporthandbuch Version 2006

Die hier veröffentlichte neueste Version unseres Sporthandbuches ist eine im Genehmigungsverfahren entsprechend § 15 Abs. 7 WaffG beim Bundesverwaltungsamt befindliche Entwurfsfassung. Sie stellt eine Überarbeitung der mit der Anerkennung des BDS 2004 genehmigten Schießsportordnung dar. Wir erwarten dass es höchstens zu ganz geringfügigen Korrekturen durch das Bundesverwaltungsamt kommen wird.
Mit der Genehmigung tritt diese Sportordnung auch automatisch in Kraft. Gerade im Hinblick auf das neue Sportjahr halten wir es deshalb für angebracht, schon jetzt die Entwurfsfassung zu veröffentlichen.
Für das IPSC-Schießen gibt es keinen neuen Entwurf. Das IPSC-Schießen ist unverändert und zu finden unter www.ipsc.de.

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Was muß der 1.Vorsitzende veranlassen, wenn ein Mitglied aus dem Verein ausscheidet?
Das Gesetz ist seit dem 1.1.04 in Kraft.

Jedes ausgetretene Mitglied muß der zuständigen Behörde gemeldet werden (Stadt bzw. Landkreis). Die überprüfen dann sofort, ob die Person eine WBK besitzt. Ist das positiv, wird unverzüglich über den Verbleib der Waffe(n) beraten, das Bedürfnis fällt dann flach. Und das abgemeldete Mitglied muß den Nachweis führen, ob es noch in weiteren Vereinen ist. Ist dies nicht der Fall, kann ich nur sagen "Ade liebe Waffe”